Heiligendamm 2007 Verfahren um Spitzel-Einsatz bei G8-Gipfel eingestellt

In einem Verfahren um den Einsatz eines verdeckten Ermittlers beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm haben sich die Streitparteien auf einen Vergleich verständigt. Beide Seiten hätten sich geeinigt, das Verfahren nicht fortzuführen. Der gebürtige US-Amerikaner Jason Kirkpatrick hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern 2016 verklagt.

Schwerin. In einem Gerichtsverfahren um den Einsatz eines verdeckten Ermittlers beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm haben sich die Streitparteien auf einen Vergleich verständigt. Beide Seiten hätten sich geeinigt, das Verfahren nicht fortzuführen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Schwerin am Montag nach einer mündlichen Verhandlung. Die Einigung sehe lediglich die Verteilung der Verfahrenskosten vor.

Der gebürtige US-Amerikaner Jason Kirkpatrick hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern 2016 verklagt, da er den Einsatz eines Spitzels durch das Landeskriminalamt (LKA) als Eingriff in seine Grundrechte betrachtet. Mit seiner Klage wollte er laut Sprecherin erreichen, dass der Einsatz für rechtswidrig erklärt wird. Damit hätte er in weiteren Verfahren etwa finanzielle Ansprüche geltend machen können.

Wie die Landesregierung 2011 bereits eingeräumt hatte, beschäftigte das LKA einen verdeckten Ermittler der britischen Polizei mit dem Tarnnamen Mark Stone. Dieser hatte im Jahr 2007 die linksextreme Szene in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ausgeforscht. Das Land bezahlte für den verdeckten Ermittler während des G8-Gipfels in Heiligendamm unter anderem Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.